Ein Ausländer, dem bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt wurde, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf reguläre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ihm eine Rückkehr in den schutzgewährenden Staat zumutbar ist.
Einem afghanischen Staatsangehöriger, dem bereits in Griechenland internationaler
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