Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung der Rechtsfrage angerufen, ob im Sinne des Art. 5 Halbs. 1 Buchst. a und b der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG beachtliche Gründe bereits dem Erlass einer (asylrechtlichen) Abschiebungsandrohung entgegenstehen können. Dem zugrunde lag der Fall eines im Dezember 2018 geborenen Kindes, das
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