Eine Person kann nach einem heute verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, aufgrund deren sie begründete Furcht vor Verfolgung hatte, in dem betreffenden Drittland weggefallen sind. Dafür muss allerdings eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der Umstände vorliegen. Die Richtlinie des Rates
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