Einer Verwurzelung in Deutschland steht nicht von vornherein der Umstand entgegen, dass ein Ausländer erst als Erwachsener in das Bundesgebiet eingereist ist. Hat ein Ausländer während seines langen Aufenthaltes in Deutschland keine Straftaten begangen, kommt dem öffentlichen Interesse an der wirksamen Steuerung des Zuzugs von Ausländern nur ein vergleichsweise geringes
Lesen