Auswirkungen von falschen Identitätsangaben eines Asylbewerbers

Falsche Angaben über die Identität und Staatsangehörigkeit von Asylbewerbern bei der Einreise stehen auch dann als rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer der Gewährung von sog. Analogleistungen entgegen, wenn die falschen Angaben mittlerweile berichtigt worden sind und sich der Betroffene über einen längeren Zeitraum in der Bundesrepublik aufhält. So hat das Landessozialgericht

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Aufenthaltserlaubnis vor dem 18. Lebensjahr

Voraussetzung für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 Satz 4 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis (bzw. eine Aufenthaltsbefugnis nach dem Ausländergesetz), die der Ausländer vor Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten hat. Es ergeben sich aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in diesem Fall keine Gründe für die Annahme, dem

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