Ein allein nach ausländischem Recht bestehendes Ehehindernis (hier: das Verbot der Ehe zwischen Stiefsohn und Stiefmutter) kann nach deutschem Recht beachtlich sein und einer Familienzusammenführung in Deutschland entgegenstehen.
In einem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenenen Verfahren möchte der Kläger,
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