Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Richtervorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2013 zu der Frage, ob § 62 Absatz 2 EStG in der Fassung vom 13.12.2006 (EStG 2006) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als unzulässig verworfen.
Nachrichten aus Recht und Steuern
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Richtervorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2013 zu der Frage, ob § 62 Absatz 2 EStG in der Fassung vom 13.12.2006 (EStG 2006) mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als unzulässig verworfen.
Drittstaatsangehörige Seeleute, die nur über ein nicht zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteiltes Schengen-Visum (Typ C) verfügen bzw. visumbefreit sind und als Besatzungsmitglieder eines unter panamaischer Flagge fahrenden Seeschiffs einer Erwerbstätigkeit auf einem Offshore-Supply-Schiff im deutschen Küstenmeer nachgehen wollen, benötigen einen
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Bei der Prüfung, ob eine unerlaubte Einreise oder ein unerlaubter Aufenthalt nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, ist bei einem von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Aufenthaltstitel im Sinne
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Es hat kindergeldrechtlich keine Rückwirkung, wenn die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel erteilt, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt.
Da für den Anspruch auf Kindergeld der „Besitz“ eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich ist, ist Voraussetzung für
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Ein Kind kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch aufgrund von Studienzeiten des Vaters in Deutschland erwerben.
Das Kind ausländischer Eltern erwirbt durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren hier rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Eine Soll-Regelung begründet keinen strikten „gesetzlichen Anspruch“ auf Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Ein „gesetzlicher Anspruch“ auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG muss ein strikter Rechtsanspruch sein, der sich unmittelbar und abschließend aus dem Gesetz ergibt.
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Ein Asylverfahren ist nicht im Sinne des § 10 Abs. 1 AufenthG bestandskräftig abgeschlossen, wenn zwar die Feststellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass die Voraussetzungen von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht (§ 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG) vorliegen,
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Ein Ausländer hat keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn das Asylverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn das Bundesamt zwar Abschiebungsschutz zugesprochen, den Antrag auf internationalen Schutz (Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz) aber abgelehnt hat und der Ausländer
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Nach § 81 Abs. 1 AufenthG hat – wenn nichts anderes bestimmt ist – nur derjenige die materielle Berechtigung zur Beantragung eines Aufenthaltstitels (und damit auch zur Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens), dem dieser erteilt werden soll. Ehegatten und Familienangehörigen eines
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Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, so hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der „Besitz“ eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich. Dies setzt voraus,
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Der für die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kinder nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 StAG erforderliche rechtmäßige Aufenthalt von 8 Jahren beginnt mit Erteilung des ersten Aufenthaltstitels an ein Elternteil, wenn sich dieses zuvor lediglich geduldet im Bundesgebiet
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Unter einem „Anspruch“ im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt.1 AufenthG, der ein Absehen vom Visumerfordernis ermöglicht, ist grundsätzlich nur ein strikter Rechtsanspruch zu verstehen. Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften
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Bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist für die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist. Dies gilt im Grundsatz
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Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung ist auch in Patchworkfamilien möglich. Ein Ausländer, der in Deutschland in einer Patchworkfamilie mit seiner Partnerin und Kindern zusammenlebt, kann in einem außergewöhnlichen Härtefall einen Aufenthaltstitel beanspruchen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung
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In dem Ausschluss vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld bei ausländischen Staatsangehörigen, denen der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt ist und die keines der in § 1 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe b BErzGG 2006 und § 1
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Für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG kommt es weder auf die Natur des Ausreisegrunds noch auf die Gründe an, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist.
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Ein Mitgliedstaat darf von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und deren Familienangehörigen keine überhöhten und unverhältnismäßigen Gebühren für die Erteilung von Aufenthaltstiteln verlangen. Die Höhe der geforderten Gebühren darf kein Hindernis für die Ausübung der vom europäischen Unionsrecht verliehenen Rechte sein.
Die
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Wenn ein Ausländer einen Asylantrag stellt und dieser unanfechtbar zur Anerkenung als Asylberechtigter oder zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führt, endet nach dem Rechtsgedanken des § 55 Abs. 3 AsylVfG die Haftung für den Lebensunterhalt auf Grund einer Verpflichtungserklärung nach §
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