Gemäß § 41 Abs. 1 FamFG ist der Beschluss des Gerichts den Beteiligten bekannt zu geben. Ein anfechtbarer Beschluss ist demjenigen zuzustellen, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG. Insoweit weist der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf hin, dass ein anfechtbarer Beschluss gemäß § 41 Abs.
LesenSchlagwort: Aufgabe zur Post
Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post
Auch bei der Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FamFG ist entsprechend § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post gegeben wurde. Der Vermerk muss vom Urkundsbeamten
LesenZugangsvermutung bei Steuerbescheidung bei Beauftragung eines privaten Frankierservices
Weist das Finanzgericht eine Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, statt zur Sache zu entscheiden, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Verfahrensfehler i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor. Ein solcher Mangel liegt insbesondere vor, wenn das Gericht deshalb nicht zur Sache entscheidet, weil
LesenNachweis der Zustellung durch Aufgabe zur Post
Die für den Eintritt der Zustellungsfiktion erforderliche Aufgabe zur Post unter der Anschrift der Beklagten ist nur dann nachgewiesen, wenn der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle den Vermerk des Wachtmeisters, dass die von der Geschäftsstelle erhaltene Briefsendung beim Postamt aufgegeben worden ist, durch seine Unterschrift beurkundet hat. Der Urkundsbeamte muss das Schriftstück
LesenZustellung eines Versäumnisurteils im Ausland und die Einspruchsfrist
Das Gericht hat auf den Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil gemäß § 341 Abs. 1 Satz 1 ZPO zunächst nur zu prüfen, ob der Einspruch an sich statthaft und in der ordnungsgemäßen Form und Frist eingelegt worden ist. Da die Beklagte die Einspruchsfrist nicht gewahrt hat, musste der Einspruch
LesenDokumentation der Aufgabe eines Bescheides zur Post
Es ist Aufgabe der Behörde, auch bei Auslagerung und Zentralisierung der Druckprozesse, eine hinreichende Dokumentation der Aufgabe des Bescheides zur Post sicherzustellen, um die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X auszulösen. Eine E-Mail des BA-IT-Systemhauses, die allgemein und ohne konkreten Fallbezug den Ablaufprozess beschreibt, reicht als Nachweis für
LesenKlagezustellung ohne Anlagen
Die unterbliebene Zustellung von Anlagen zur Klage steht der Begründung eines Prozessrechtsverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen und berührt die Zustellung der Klage nicht, wenn die Anlagen dem Beklagten ohnehin bekannt sind und auch dann nicht, wenn aufgrund des vorprozessualen Sachstandes das Informationsbedürfnis des Beklagten durch die fehlenden Anlagen nicht oder
LesenVerwaltungspost kommt auch am Sonntag
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X auch dann am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, wenn dieser Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob
LesenZustellungen ins Ausland
Die in § 184 ZPO geregelte Befugnis des Gerichts, bei einer Zustellung im Ausland nach § 183 ZPO anzuordnen, dass bei fehlender Bestellung eines Prozessbevollmächtigten ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist und andernfalls spätere Zustellungen durch Aufgabe zur Post bewirkt werden können, erstreckt sich nur auf diejenigen Zustellungen im Ausland,
Lesen