Die amtsangemessene Beschäftigung

Beamte haben einen grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Daher können sie verlangen, nicht auf einen amtsunangemessenen Dienstposten dauerhaft umgesetzt oder versetzt zu werden. Der Aufgabenbereich eines Beamten hat der Wertigkeit der beamtenrechtlichen Position zu entsprechen.

So das Oberverwaltungsgericht des

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