Einfache Briefe und grobe Fahrlässigkeit

Die Übersendung von Veränderungsmitteilungen mit einem an die Behörde adressierten einfachem Brief ist grundsätzlich nicht grob fahrlässig.

In einem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall hatte die beklagte Behörde die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend aufgehoben, da durch den Rückumzug in den

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