Schmiergeld

Betriebsrente – und die Aufhebungsvereinbarung

§ 3 Abs. 1 BetrAVG untersagt die Abfindung unverfallbarer Anwartschaften und laufender Leistungen im Zusammenhang mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, soweit dies nicht ausnahmsweise in den in § 3 Abs. 2 bis 4 BetrAVG geregelten Fällen gestattet ist. Abfindungen und die ebenfalls von § 3 BetrAVG erfassten Teilverzichte sind von

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Abwicklungsvertrag – und das Recht zum vorzeitigen Ausscheiden

Ein Abwicklungsvertrag kann für den Arbeitnehmer die Möglichkeit vorsehen, sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu erklären. Eine solche Erklärung bedarf jedoch gemäß § 623 BGB zwingend der Schriftform. Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies soll Rechtssicherheit

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Wenn der Angestellte zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft wird

Zwar liegt in dem Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags durch einen Mitarbeiter im Zweifel die konkludente Aufhebung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen der vertragschließenden Parteien soll in aller Regel neben dem Dienstverhältnis nicht noch ein Arbeitsverhältnis – ruhend – fortbestehen. Etwas anderes ist nur in Ausnahmefällen anzunehmen, für die deutliche Anhaltspunkte

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Aufhebungsvertrag und die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit hat ein Arbeitsloser, der einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmt, dann nicht zu befürchten, wenn die Höhe der gewährten Abfindung nicht den sich aus § 1 a Abs. 2 KSchG ergebenden Betrag überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.

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Sperrzeit für Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

Schließt sich an die Freistellungsphase einer Alterszeit nicht unmittelbar die Altersrente an, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer die dann eintretende Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat mit der Folge, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld zunächst eine Sperrzeit eintritt. Mit dieser Frage hatte sich jetzt auch das Bundessozialgericht zu beschäftigen. Der

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Sperrzeitneutraler Widerspruch bei Betriebsübergang

Der Wider­spruch eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang als solcher stellt nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar. Allerdings hält das Bundessozialgericht auch für derartige Fälle an seiner Rechtsprechung fest, dass ein wichtiger Grund zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag nur besteht, wenn dem Arbeitnehmer anderenfalls objektiv rechtmäßig zum

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