Vertrag

Aufhebungsvertrag – aber keine Bedenkzeit

Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Ob das der Fall ist, ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich

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Geldrechner

Die Freistellung im Aufhebungsvertrag – und die Anrechnung anderweitigen Verdienstes

Wird ein Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich bezahlt von der Arbeit freigestellt, so ist auf den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers sein anderweitig erzielter Verdienst grundsätzlich anzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für die Tage, an denen die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt und damit

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Schild

Freistellung des Arbeitnehmers in einer Aufhebungsvereinbarung – und die Erfüllung des Mindesturlaubsanspruchs

Die Erfüllung eines Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt voraus, dass der Arbeitnehmer im Voraus durch eine unwiderrufliche Freistellungserklärung des Arbeitgebers zu Erholungszwecken von einer sonst bestehenden Arbeitspflicht befreit wird. Diese Voraussetzungen erfüllt die in einer Aufhebungsvereinbarung geregelte Freistellung des Arbeitnehmers nicht, wenn er sich nach weiteren Bestimmungen der Aufhebungsvereinbarung weiterhin für

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Widerruf eines Aufhebungsvertrags – und das Gebot fairen Verhandelns

Die Einwilligung zum Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags kann nicht gemäß § 355 BGB widerrufen werden. Ein Aufhebungsvertrag ist jedoch unwirksam, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind aus

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Kündigung nach Abmahnung

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist dann unwirksam, wenn die Vorwürfe bereits abgemahnt und als Kündigungsvorwurf verbraucht sind. Ein Auflösungsantrag hat keinen Erfolg im Falle von Vorwürfen, die deutlich in der Vergangenheit liegen und das Arbeitsverhältnis danach fortgesetzt worden ist. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden

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Widerruf arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge

Eine Arbeitnehmerin kann einen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird (Aufhebungsvertrag), auch dann nicht widerrufen, wenn er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Ein Aufhebungsvertrag kann jedoch unwirksam sein, falls er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist. Im dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall war die Arbeitnehmerin

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Unwiderrufliche Freistellung – und die Höhe des Arbeitslosengelds

Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant. Die während dieser Zeit der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen. In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin, die als geprüfte Pharmareferentin beschäftigt war,

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Der Aufhebungsvertrag mit einem Betriebsratsmitglied

Ein Betriebsratsmitglied wird durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht unzulässigerweise begünstigt im Sinne von § 78 Satz 2 BetrVG, wenn der Aufhebungsvertrag besonders attraktive finanzielle oder sonstige Konditionen enthält, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt nicht zugestanden worden wären. Diese Begünstigung beruht

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Amtsgericht

Der mündlich vereinbarte Auszug aus der Dienstwohnung

Ein Mieter muss sich an einen Auszugstermin halten, der anlässlich einer persönlichen Besprechung verbindlich vereinbart worden ist. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall einer Räumungsklage der Vermieterin Recht gegeben. Die Witwe eines früheren Mitarbeiters und deren zwei längst erwachsenen Kinder bewohnen ein sieben Zimmer

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Aufhebungsvertrag – und die Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und

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Die nachträglich vereinbarte arbeitsvertragliche Altersgrenze

Ein Änderung des Arbeitsvertrages, wonach das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers endet, unterliegt der Befristungskontrolle. Bei einem solchen Änderungsvertrag handelt es sich nicht um einen Aufhebungsvertrag, sondern um eine Vereinbarung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs der Arbeitnehmerin. Ein Aufhebungsvertrag ist eine

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Arglistige Täuschung über den Wegfall des Arbeitsplatzes

Die Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages (hier: Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber beendet und ein neues Arbeitsverhältnis mit einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft begründet wurde) durch den Arbeitnehmer wegen Täuschung über den Wegfall des Arbeitsplatzes setzt voraus, dass beide Vertragspartner den Arbeitnehmer getäuscht haben oder die Täuschung des anderen jeweils

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Klageverzicht im Formularaufhebungsvertrag

Ein formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, die Drohung also widerrechtlich iSd. §

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Der mündliche Aufhebungsvertrag

Der Formmangel bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann nur ausnahmsweise als unbeachtlich gesehen werden. Dies kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und sich der Erklärende mit dem Berufen

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Die Klageverzichtsklausel im Aufhebungsvertrag

Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt als Nebenabrede einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Wird ein solcher formularmäßiger Klageverzicht in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen iSv. § 307 Abs. 1, Abs. 2

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Arbeitsvertragsende per „Turboklausel“

Die dem Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Vergleich eingeräumte Möglichkeit, aus dem Arbeitsverhältnis vor dessen vereinbarter Beendigung durch einseitige schriftliche Erklärung auszuscheiden, ist keine Kündigung im Sinne von § 623 BGB und bedarf daher nicht der gesetzlichen Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB. Die gewillkürte Schriftform einer solchen „schriftlichen Erklärung“

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Widerrufsrecht bei Auflösungsverträgen

§ 23 MTV Einzelhandel Baden-Württemberg i.d.F. vom 10.06.2011 räumt dem Arbeitnehmer nur bei sog. echten Auflösungsverträgen ein Widerrufsrecht ein. Auf Abwicklungsvereinbarungen ist die Vorschrift nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn die Abwicklungsvereinbarung in einer Drucksituation entstanden ist. Unter einem Auflösungsvertrag wird im Arbeitsleben allgemein ein Vertrag verstanden, durch den

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Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

Für die Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses trotz unterzeichnetem Aufhebungsvertrag muss zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis und nicht lediglich ein freies Dienstverhältnis bestanden haben. Außerdem bedarf es eines gesetzlich anerkannten Grundes für die Anfechtung des Aufhebungsvertrages, z.B. eine widerrechtliche Drohung durch eine Vertragspartei. So das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in

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Arbeitnehmer – als Fußballfan vom Platz gestellt

In Wolfsburger VW-Werk wird heute die Spätschicht ausfallen, damit die Fußballfans das Spiel der Deutschen Nationalmannschaft live mitverfolgen können. Aber bei weitem nicht jeder Arbeitgeber ist von dem Fußballturnier in Brasilien so begeistert, dass er die Arbeitszeit dem Spielplan angepasst hat. Dann heißt es für die Mitarbeiter pflichtgemäß arbeiten. Ein

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Anfechtung eines Aufhebungsvertrags – und der Wegfall der Geschäftsgrundlage

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Insolvenzverwalter vor dem Hintergrund einer beabsichtigten Betriebsschließung einen Aufhebungsvertrag, kann dieser nicht nach § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn der Betrieb später zwar fortgeführt wird, dem Arbeitnehmer bei Vertragsschluss jedoch bekannt war, dass der Insolvenzverwalter weiterhin auf Investorensuche ist. Auch

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Der Aufhebungsvertrag und das Arbeitslosengeld

Der Verzicht auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindungsvereinbarung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG kommt nur für eine Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Falle betriebsbedingter Kündigungen in Betracht. Jenseits des § 1a KSchG und der von dieser Regelung erfassten Abfindungen (hier:

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Der Aufhebungsvertrag und die Sperre des Arbeitslosengeldes

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags bei drohender betriebsbedingter Kündigung des Arbeitgebers auch bei Vereinbarung einer Abfindung tritt wegen Annahme eines wichtigen Grundes keine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld ein. Dabei ist es ohne Belang, ob die drohende Arbeitgeberkündigung rechtmäßig ist. So die Entscheidung des Bundessozialgerichts in dem hier vorliegenden Fall

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Aufhebungsvertrag und Sperre des Arbeitslosengeldes

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer einer Sperrfrist von 12 Wochen, wenn der Arbeitslose sein Beschäftigungsverhältnis gelöst und damit zumindest seine Arbeitslosigkeit grob fahrlässig herbeigeführt hat. Auch wenn ohne den Abschluss eines Auflösungsvertrages keine hohe Abfindung gezahlt worden wäre, gilt diese Sperrzeit. So die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts

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Sperre des Arbeitslosengeldes nicht bei wichtigem Grund

Auch wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, tritt keine Sperre des Arbeitslosengeldes ein, wenn ein wichtiger Grund für die Arbeitsaufgabe vorgelegen hat. Der Umzug an einen anderen Ort zum Lebenspartner wegen gesundheitlicher Probleme in der Schwangerschaft ist ein wichtiger Grund. So die Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund in dem

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Rücktritt vom Aufhebungsvertrag nach Insolvenzeröffnung

Der Arbeitnehmer kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen seines Arbeitgebers nicht mehr wirksam von einem geschlossenen Aufhebungsvertrag zurücktreten. Das folgt allerdings weder aus einer unmittelbaren noch einer analogen Anwendung des § 103 InsO oder des § 105 Satz 2 InsO, sondern daraus, dass der Umstand, dass der Abfindungsanspruch

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Satirische Äußerungen eines Arbeitnehmers über den Papst

Verletzt ein Arbeitnehmer die sich aus dem Dienstvertrag ergebende Loyalitätsobliegenheit, kirchenfeindliches Verhalten zu unterlassen, gegenüber seinem Arbeitgeber, der dem Caritasverband angeschlossen ist, dadurch, dass er Artikel im Internet veröffentlicht, in denen er Papst Benedikt XVI. in extremer Weise herabwürdigt, kann der Arbeitnehmer sich nicht auf einen wichtigen Grund für den

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Aufhebungsvertrag mit dem Betriebsveräußerer

Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann in Anbetracht eines nachfolgenden Betriebsübergangs wirksam, wenn er auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein neues Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber gleichzeitig verbindlich in Aussicht gestellt worden war. Schließen Arbeitnehmer vor einem Betriebsübergang einen dreiseitigen

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Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

Verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem mit dem Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Aufhebungsvertrag zur Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, liegt regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag vor. Die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht in der Regel im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Abfindungszusage des Arbeitgebers. Der

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Aufhebungsvertrag und keine Sperrzeit

Schließt der Arbeitnehmer nach arbeitgeberseitiger Kündigung einen Aufhebungsvertrag ab, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Arbeitgeberkündung rechtmäßig gewesen wäre und die gewährte Abfindung den Betrag nach § 1a KSchG nicht übersteigt. In dem hier vom Landessozialgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist der Sperrzeitbescheid rechtswidrig und war es auch schon zur Zeit

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Arbeitgeberdarlehen und die vertragliche Ausgleichsklausel

Die sich aus dem Arbeitgeberdarlehen ergebenden Zins- und Rückzahlungsansprüche fallen nicht unter die in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Formulierung, dass „mit diesem Vertrag … sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche …, seien sie bekannt oder nicht bekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, geregelt und abgegolten“ sind. Ansprüche

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Aufhebungsvertrag und die Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe

Eine Sperrzeit hat ein Arbeitsloser, der einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung zustimmt, dann nicht zu befürchten, wenn die Höhe der gewährten Abfindung nicht den sich aus § 1 a Abs. 2 KSchG ergebenden Betrag überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.

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Der bisherige Arbeitsvertrag des Fremdgeschäftsführers

Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB wird durch den Abschluss eines mündlichen Geschäftsführerdienst-Vertrages nicht gewahrt. Es kann daher nicht angenommen werden, dass durch einen mündlichen Geschäftsführer-Dienstvertrag der zuvor bestehende Arbeitsvertrag konkludent aufgehoben wurde. Die Formvorschrift des § 623 BGB ist für den vorliegenden Fall einschlägig. Es handelt sich in Fällen

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Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Eine Altenpflegerin kann einen abgeschlossenen Aufhebungsvertrag dann nicht wegen vorausgegangener Androhung einer außerordentlichen Kündigung anfechten, wenn der Arbeitgeber aufgrund von detaillierten Vorwürfen mehrerer Mitarbeiter nach Recherchen und nach Anhörung der Pflegekraft davon ausgegangen ist, sie habe Heimbewohner misshandelt und beschimpft und er deshalb eine fristlose Kündigung in Erwägung gezogen hat.

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Altersdiskriminierung per Aufhebungsvertrag

Nimmt der Arbeitgeber die bei ihm beschäftigten über 55jährigen Arbeitnehmer aus dem Personenkreis aus, dem er im Rahmen einer Personalabbaumaßnahme den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Abfindungen anbietet, liegt darin nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts keine Diskriminierung wegen des Alters. Es fehlt bereits an einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters

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Sperrzeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Dienstanweisung zu den Sperrzeiten aktualisiert. Inhaltlich wurde die Dienstanweisung insbesondere in drei Punkten geändert: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt nunmehr vor, wenn eine Abfindung von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird und der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung

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