Der substantiierte Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat löst einen gerichtlichen Aufklärungsbedarf aus. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde einer Mauretanierin stattgegeben, die sich gegen die Ablehnung ihrer Asylklage durch das Verwaltungsgericht Greifswald und die Nichtzulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern wendet. Das Verwaltungsgericht Greifswald hätte
Lesen