Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit dem Umfang der Aufklärungspflicht des Gerichts nach Verzicht eines Ehegatten auf ein noch verfallbares Anrecht zu befassen: In dem zugrunde liegenden Verfahren hat das Amtsgericht Kamen – Familiengericht – auf den am 8.08.2013 zugestellten Antrag die am 12.10.2001 geschlossene Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich
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