Aufklärungspflichten bei einem Schifffonds

Bei einem Schiffsfonds ist in Bezug auf Risiken wegen Schiffsgläubigerrechten sowie wegen der Anwendung ausländischen und internationalen Rechts aufzuklären.

Insoweit ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs weder wegen Grundsatzbedeutung noch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung noch zur Rechtsfortbildung erforderlich. Denn die

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Krankenhaus, Pflege

Menschliches Leben ist kein Schaden!

Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben auch ein leidensbehaftetes Weiterleben als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines

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Die Aufklärungspflichtverletzung eines Anlagevermittlers – und ihre Zurechnung zu den Altgesellschaftern

Die Zurechnung einer Aufklärungspflichtverletzung eines Vermittlers an einen aufklärungspflichtigen Altgesellschafter kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Altgesellschafter mit der Kapitalsuche befasst ist oder es eine direkte vertragliche „Auftragskette“ zwischen dem Altgesellschafter und dem Vermittler gibt.

Die Treuhandkommanditistin muss

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Neue Gesellschafter in der Publikumsgesellschaft – und die Aufklärungspflichten der Altgesellschafter

Die einen nicht rein kapitalistisch als Anleger mit eigener Einlage einer Publikumsgesellschaft beigetretenen Altgesellschafter treffenden Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags gegenüber den nach ihm rein kapitalistisch als Anleger beitretenden Gesellschaftern sind unabhängig von der Höhe der Kapitaleinlage des Altgesellschafters

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Aufklärungspflichten bei der Publikums-KG – und die Haftung des Treuhandkommanditisten

Bei einer Publikumspersonengesellschaft haftet ein mit einer eigenen Kapitaleinlage beteiligter Treuhandkommanditist wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei der Anbahnung des Aufnahmevertrags nicht nur gegenüber nach ihm eintretenden Treugebern, sondern auch gegenüber nach ihm eintretenden Direktkommanditisten.

Die Treuhandkommanditistin ist allerdings als

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Täuschung durch Unterlassen – Aufklärungspflicht aufgrund pflichtwidrigen Vorverhaltens

Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung

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Beweisantrag – und seine Ablehnung

Maßgebendes Kriterium bei der Ablehnung eines Beweisantrags ist, ob die Aufklärungspflicht die Erhebung der beantragten Beweise erfordert.

Bei deren Prüfung hat das Tatgericht namentlich die Bedeutung und den Beweiswert der Aussage des benannten Zeugen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses

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Betrug durch Lastschriftenreiterei

Lastschriftenreiterei mit dem Ziel einer Kreditbeschaffung durch Lastschriften, denen keine Forderungen zu Grunde liegen, ist mit dem Wesen des Lastschriftverfahrens generell nicht zu vereinbaren.

Das Lastschriftverfahren stellt ausschließlich ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar.

Im Rahmen des vertragsgemäßen Lastschriftverfahrens wird

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