Aufklärungspflichtverletzung der Versicherung

Macht der Versicherungsnehmer Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen behaupteter Aufklärungspflichtverletzungen des Versicherers zur Höhe erzielbarer Erträge geltend und verlangt er das negative Interesse (Rückzahlung der Einlagen und Verzinsung bei anderweitiger Anlage), so gilt hierfür die fünfjährige Verjährungsfrist des §

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Aufklärung durch Anlageberater

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle nicht auf Verträgen mit „allgemeinen“ Anlageberatern übertragbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die einen

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