Auflösungsverlust – und die Nichtzulassungsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt nicht in Betracht, wenn sich die rechtlichen Erwägungen des Finanzgericht mit den tragenden Ausführungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts decken. Die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung setzt voraus, dass das Finanzgericht in

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Auflösungsverlust bei nachträglichen Anschaffungskosten

Das Entstehen eines Auflösungsverlusts i.S. von § 17 Abs. 2 und 4 EStG setzt -neben anderen Anforderungen- voraus, dass die Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten feststeht. Stehen im betreffenden Veranlagungsjahr die nachträglichen Anschaffungskosten (hier: des GmbH-Gesellschafters aus einer Höchstbetragsbürgschaft) noch nicht fest, ist deshalb der Auflösungsverlust auch noch nicht entstanden. Bundesfinanzhof,

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Auflösungsverlust – und der Realisierungszeitpunkt bei noch andauernder Liquidation

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH bestimmt sich nach Auflösung einer Kapitalgesellschaft der Zeitpunkt der Entstehung des Auflösungsgewinns und -verlustes nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Dieser Zeitpunkt ist bei einer Auflösung mit anschließender Liquidation normalerweise der Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation. Erst dann steht fest, ob und in welcher Höhe

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Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust

Bei der Ermittlung des Verlusts i.S. von § 17 EStG aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder der Auflösung der Gesellschaft dürfen die Anschaffungs- und die Veräußerungskosten gemäß § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. durch das JStG 2010

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Realisierungszeitpunkt eines Auflösungsverlusts bei insolvenzfreier Liquidation

Maßgebender Realisierungszeitpunkt des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts ist auch im Fall einer Nachtragsliquidation derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist. Fallen im Rahmen der Nachtragsliquidation

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Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

„Es ist geklärt, dass Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur begrenzt abziehbar ist, wenn dem Steuerpflichtigen keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen zugehen.“ Mit diesen klaren Worten hat der Bundesfinanzhof auf einen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Freiwillig vom GmbH-Gesellschafter übernommene Verbindlichkeiten

Die freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten durch einen Gesellschafter führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG, entschied jetzt das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover. Voraussetzungen für die Anerkennung eines Auflösungsverlustes Nach ständiger Rechtsprechung setzt das Entstehen des Auflösungsgewinns oder -verlusts gemäß § 17 Abs. 2 und 4 EStG

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Behaltefrist und Auflösungsverlust

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn (oder Verlust) aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 Prozent beteiligt war, § 17 Abs. 1 EStG. Veräußerungsgewinn in diesem Sinne ist

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