Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

„Verbleib“ im Aussiedlungsgebiet

Ein Familienangehöriger kann nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er durchgängig im Aussiedlungsgebiet „verblieben“ ist. Dafür muss sich der Familienangehörige im Regelfall auch tatsächlich deutlich überwiegend -durchgängig- im Aussiedlungsgebiet aufgehalten haben.

In dem hier vom

Artikel lesen