Das Verwaltungsgericht Münster hat auf den Antrag des Kreises Warendorf hin seinen Beschluss aus Januar 2025 in der Fassung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen aus Februar 2025 „wegen veränderter Umstände“ abgeändert. Damit hat die ausländerrechtliche Klage eines
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