OLG Hamm

Arcandor AG – und die Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters

Im Verfahren über Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters der Arcandor AG gegen frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder liegt jetzt das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Hamm vor. Der Insolvenzverwalter der Arcandor AG macht Schadensersatzansprüche gegen insgesamt elf frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit der Veräußerung und der Anmietung von fünf Warenhaus-Immobilien im Umfang von

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Oberlandesgericht München

Die Aufsichtspflichten des Aufsichtsrats – und die Selbstbelastungsfreiheit

Der Schadensersatzanspruch einer Aktiengesellschaft gegen ihren Aufsichtsrat scheidet nicht deshalb aus, weil das Aufsichtsratsmitglied sich zur Vermeidung der ihm vorgeworfenen Pflichtverletzung hätte selbst bezichtigen müssen (so aber OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2017 – I-17 U 29/16)). Im Rahmen seiner nachträglichen Überwachungstätigkeit ist der Aufsichtsrat grundsätzlich verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen ein Vorstandsmitglied

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Organhaftung für verbotswidrige Zahlungen

Mit der Frage der Haftung des Aufsichtsrates für verbotswidrige Zahlungen hatte sich aktuell das Hanseatische Überlandesgericht Hamburg zu befassen – und verneinte eine solche Haftung im vorliegenden Fall, weil nicht festzustellen ist, dass es durch die den Aufsichtsratsmitgliedern vorgeworfenen Pflichtverletzungen zu einem Vermögensverlust der Aktiengesellschaft im Sinne des § 93

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