Mit Eintragung der Aufspaltung ins Handelsregister entfällt der übertragende Rechtsträger und an seine Stelle treten die übernehmenden Rechtsträger. Soweit der übertragende Rechtsträger anwaltlich vertreten war, erstreckt sich dessen Prozessvollmacht auch auf den übernehmenden Rechtsträger. Das Verfahren kann mit dem bisherigen Vertreter für die oder den übernehmenden Rechtsträger fortgesetzt werden. Der
Lesen