Kommunale Wettbürosteuer

Gemeinden dürfen keine Wettbürosteuer erheben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in drei Verfahren entschieden, dass die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer unzulässig ist. Geklagt hatten jeweils Unternehmen, die auf dem Gebiet der Stadt Dortmund Wettbüros betrieben. Die Klägerinnen vermittelten die in den Wettbüros angebotenen Renn- und Sportwetten, eine Klägerin veranstaltete auch

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Hotel-Rezeption

Kommunale Übernachtungsteuer

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben („Kulturtaxe“, „Tourismustaxe“, „Übernachtungsteuer“) mit dem Grundgesetz vereinbar Gegenstand der Aufwandsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG) ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf. Als Aufwand gilt dabei ein äußerlich erkennbarer Konsum, für den finanzielle Mittel verwendet werden und der typischerweise Ausdruck und Indikator

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Dortmunder Wettbürosteuer

Die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund ist, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden hat, in der derzeitigen Ausgestaltung unzulässig. Mit der 2014 neu eingeführten Vergnügungssteuersatzung besteuert die Stadt das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros. Das sind Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse, u.a.

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Wettbürosteuer in Nordrhein-Westfalen.

Eine kommunale Wettbürosteuer ist in Nordrhein-Westfalen rechtens. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat jetzt in drei Musterverfahren zugunsten der Stadt Dortmund entschieden, dass Wettbürobetreiber zu einer kommunalen Wettbürosteuer herangezogen werden dürfen. Diese neue kommunale Steuer, die auch andere Städte erheben, besteuert das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die

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Bundesfinanzhof (BFH)

Kommunale Wettbürosteuer

In Nordrhein-Westfalen dürfen die Kommunen Wettbürobetreiber zu einer Wettbürosteuer heranziehen, die das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros besteuert, die neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in drei die Stadt Dortmund betreffenden

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Pferdesteuer

Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, auf das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf eine örtliche Aufwandsteuer (Pferdesteuer) zu erheben. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus Hessen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die Pferdesteuersatzung der beklagten Stadt Bad Sooden-Allendorf im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens

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Bundesfinanzhof (BFH)

Zweitwohnungsteuer – die Wohnung als Kapitalanlage

Die Zweitwohnungsteuer ist eine Aufwandsteuer. Sie ist danach eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen

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Zweitwohnungsteuer für die leerstehende Kapitalanlage

Die Gemeinde darf grundsätzlich an das Vorhalten einer Zweitwohnung, auch wenn diese nicht tatsächlich genutzt wird, zunächst die Vermutung knüpfen, dass die Wohnung für die persönliche Lebensführung vorgehalten wird. Diese Vermutung wird aber erschüttert, wenn der Inhaber seinen subjektiven Entschluss, die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage zu nutzen, durch objektive Umstände

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