Kein Drittaufwand bei Vermietungsgesellschaft

In einem aktuell entschiedenen Fall des Finanzgerichts Köln stritten die Beteiligten darüber, ob Zinsen aus einem vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommenen Darlehen bei einer Feststellungsgemeinschaft als Werbungskosten abziehbar sind, an welcher der Eigentümer-Ehegatte hälftig beteiligt ist.

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln

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