Die Errichtung eines gläsernen Außenaufzugs im Innenhof eines denkmalgeschützten Gebäudes kann im Einzelfall dessen Erscheinungsbild derart beeinträchtigen, dass die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung hierfür ausscheidet. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft geklagt, in deren Eigentum ein Grundstück in Berlin-Pankow steht. Das Grundstück ist
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