Lesebrille

Die geschenkte Brille für „Corona-Helden“

Bei der Werbung mit einem Brillengeschenk an „Corona-Helden“ handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Die kostenlose Abgabe von Brillen verstößt gegen § 7 Abs.1 HWG. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall die Werbung mit Gratisbrillen untersagt. Im April 2020 erschien auf der

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Laptop

Die kostenlose Sonnenbrille gleicher Sehstärke

Die Werbung eines Augenoptikers für die kostenlose Abgabe einer Sonnenbrille gleicher Sehstärke beim Kauf einer Korrekturbrille ist nach Ansicht des Landgerichts Flensburg eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Produktwerbung (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 HWG). Gemäß § 7 Abs. 1 HWG, bei dem es sich um eine Marktverhaltensregelung

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Aktenvermerk

Kostenlose Zweitbrille

Die naheliegende Möglichkeit, dass sich ein Verbraucher wegen einer zusätzlich angebotenen kostenlosen Zweitbrille für das entsprechende Angebot entscheidet, ohne zuvor zu prüfen, ob das Angebot eines anderen Unternehmens seinen Bedürfnissen besser entspricht, begründet die für die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG erforderliche abstrakte Gefahr einer unsachlichen

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AG/LG Düsseldorf

Die kostenlose Zweitbrille

Die Werbung für eine Brille mit dem hervorgehobenen Hinweis auf die kostenlose Abgabe einer Zweitbrille kann gegen das Heilmittelwerberecht verstoßen. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt die Beklagte ein Optikerunternehmen mit zahlreichen Filialen. Sie verteilte im Herbst 2010 einen Werbeflyer, in dem sie eine Brille mit Premium-Einstärkengläsern zum

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Gerichtsgebäude

Optiker und die europäische Niederlassungsfreiheit

Wie weit darf die Niederlassungsfreiheit von Augenoptikern aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge eingeschränkt werden? Mit dieser Frage hatte sich aktuell der Gerichtshof der Europäischen Union zu befassen. Anlass hierfür bot die gesetzliche Regelung in Italien, die sowohl demografische wie auch geografische Begrenzungen hinsichtlich der Eröffnung neuer Optikergeschäfte vorsieht. Der Unionsgerichtshof

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Optometristen

Augenärzte und ihr Berufsverband sind durch die Satzung zur Fortbildung von Augenoptikern zu Optometristen weder in ihrem Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) noch im Schutzbereich des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs (Art. 14 Abs. 1 GG) verletzt. Mit dieser Begründung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht eine Normenkontrollklage der Augenärzte

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Bundesverwaltungsgericht

Kontaktlinsen per Internet

Die EU-Mitgliedstaaten dürfen nach einem gestern verkündeten Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet nicht verbieten, denn die Gesundheit der Verbraucher kann auch durch weniger beeinträchtigende Maßnahmen zu schützen werden. Hintergrund dieses Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union war ein Fall aus Ungarn: Nach

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Augenärzte und die Brillenversorgung

Es stellt eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die ärztliche Behandlungstätigkeit dar, wenn durch das Gewähren oder Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils darauf hingewirkt wird, dass Ärzte entgegen ihren Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und dem Berufsrecht nicht allein anhand des Patienteninteresses entscheiden, ob sie einen Patienten an bestimmte Anbieter gesundheitlicher Leistungen verweisen.

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Augenoptiker – und ihre Kontrolle durch die Krankenkassen

Augenoptiker sind dazu verpflichtet, gegenüber der zuständigen Krankenkasse Auskunft über Leistungs- und Abrechnungsvorgänge auch noch für den Zeitraum 2001 bis 2003 zu erteilen, entschied das Sozialgericht Aachen in mehreren bei ihm anhängigen Verfahren. Die Klägerin, eine gesetzliche Krankenkasse, hatte diese Auskünfte verlangt, nachdem sie und andere Krankenkassen Hinweise auf vermeintliche

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