Bei der Werbung mit einem Brillengeschenk an „Corona-Helden“ handelt es sich um eine unlautere geschäftliche Handlung. Die kostenlose Abgabe von Brillen verstößt gegen § 7 Abs.1 HWG. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Stuttgart in dem hier vorliegenden Fall die Werbung mit Gratisbrillen untersagt. Im April 2020 erschien auf der
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