In der Vorlage eines Ausbildungsvertrages bei der Behörde kann regelmäßig ein konkludenter Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG) sowie einer Beschäftigungserlaubnis gesehen werden.
Dies gilt nicht, wenn wegen der vorgeschalteten Einstiegsqualifizierung ein Antrag auf
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