Für eine Ausbildungsförderung sind durch Teilnahmenachweise des Bildungsträgers die regelmäßige Teilnahme zu bestätigen. Fehlt es beim ersten Nachweis an der regelmäßigen Teilnahme, muss mit der Aufforderung, einen Teilnahmenachweis für einen bestimmten Zeitraum vorzulegen, dem sog. „Warnschuss“, dem Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, das frühere Defizit danach auch noch tatsächlich auszugleichen.
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