Die Höhe des Ausbildungsentgelts und der nach § 14 Abs. 1 Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes vom 13.09.2005 in der für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände geltenden Fassung (TVAöD) zu leistenden Jahressonderzahlung ist in Abhängigkeit von der Anzahl der wöchentlichen Ausbildungsstunden zu bestimmen. Die entgegenstehende Annahme des
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