Die unangemessene Ausbildungsvergütung

Bei Fehlen einschlägiger Tarifverträge ist eine Ausbildungsvergütung unangemessen, wenn sie die von der IHK empfohlene Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unterschreitet. Die Unangemessenheit der vereinbarten Berufsausbildungsvergütung bewirkt, dass dem Auszubildenden die von der IHK für das jeweilige Ausbildungsjahr empfohlene

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