§ 3 Nr. 5a GrEStG erfasst den Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Die Vorschrift erfasst nicht den Grundstückserwerb durch den früheren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatten Lebensgefährten im Jahr 2015 ein Einfamilienhaus zu je hälftigem Miteigentum erworben. Im Jahre
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