Sozialansprüche gegen den ausscheidenden BGB-Gesellschafter

Dem ausgeschiedenen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft steht gegenüber dem Anspruch der Gesellschaft auf Ausgleich eines negativen Auseinandersetzungsguthabens kein Freistellungsanspruch und damit kein darauf gestütztes Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich in der Auseinandersetzungsbilanz passivierter Sozialansprüche einzelner Gesellschafter gegen die Gesellschaft zu.

Der ausgeschiedene Gesellschafter kann

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Verhandlungstisch

Pfändung beim oHG-Gesellschafter

Bei einer offenen Handelsgesellschaft gewährt das Gesetz in § 135 HGB dem Gläubiger eines Gesellschafters ein Sonderkündigungsrecht: Hat der Gläubiger eines Gesellschafters innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht und erwirkt

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Kündigung bei der Wohnungsgenossenschaft

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar.

In der Insolvenz des Mitglieds einer Genossenschaft steht das Recht,

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Genossenschaftsanteile in der Insolvenz

Eine Genossenschaft kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs am Anspruch eines Genossen auf Auszahlung des künftigen Auseinandersetzungsguthabens nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kein Pfandrecht mehr erwerben, wenn die Entstehung des verpfändeten Anspruchs von rechtsgeschäftlichen Erklärungen der Beteiligten

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Genossen-Abfindung

Es verstößt gegen den genossenschaftlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn bei der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens ausscheidender Genossen über die anteilige Berücksichtigung eines Bilanzverlustes hinaus die Auseinandersetzungsguthaben vollständig zur Verlustdeckung herangezogen werden.

Die Berücksichtigung der im Bilanzverlust enthaltenen Verlustvorträge der Vorjahre ist auch ohne

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