Zustellung einer Beschlussverfügung

Für die Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung genügt seit dem 1.07.2014 die Übermittlung einer vom Gericht beglaubigten Abschrift des Eilrechtstitels.

Seit dem Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit

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Ausfertigung unterlandesgesetzlicher Rechtsnormen

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen seine Rechtsprechung zu den aus dem bundesverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebot folgenden Anforderungen an die Ausfertigung von unterlandesgesetzlichen Normen zusammengefaßt:

Die Anforderungen an die Ausfertigung von Landesrecht ergeben sich bei Fehlen einfachgesetzlicher Vorschriften des Bundesrechts für den

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