Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main blieb der Eilantrag eines palästinensischen Antragstellers aus dem Gazastreifen erfolglos, mit dem dieser sich gegen eine vermeintliche vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erteilte Genehmigung und die Ausfuhr von Rüstungsgütern (Teile für unbemannte Drohnen)
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