Mit der Frage der Ursprungseigenschaft von aus dem Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft ausgeführten Altkleidern hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof zu befassen. Anlass hierfür war eine Ausfuhr von Altkleidern nach Polen noch vor dem EU-Beitritt Polens. Der bestimmungsgemäße Gebrauch von Kleidungsstücken wie etwas das Tragen, Waschen und Bügeln ist, so der
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