Zur Frage der einen gestuften Schutz gegen Fristversäumnisse sicherstellenden Organisation der Ausgangskontrolle in einer Rechtsanwaltskanzlei hat jetzt erneut der Bundesgerichtshof Stellung genommen: In dem entschiedenen Fall hatte die Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt und verspätet begründet. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist hat die Beklagte damit begründet, dass ihr
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