Der Einsatz von Ostarbeitern

Nach § 1 Abs. 4 des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz – AusglLeistG), werden Leistungen nach diesem Gesetz unter anderem nicht gewährt, wenn der Berechtigte oder

Artikel lesen

Ausgleichsleistungen für Nazi-Erben

In die Prüfung, ob ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG wegen erheblichen Vorschubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems ausgeschlossen ist, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst

Artikel lesen

Rechtsstaatstreue Wehrmachtrichter

Allein die Tätigkeit als Wehrmachtrichter während des Zweiten Weltkriegs an einem Feldkriegsgericht in den besetzten Gebieten rechtfertigt nicht die Annahme, dieser habe gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. Diese Auffassung vertrat

Artikel lesen

Kein Bismarck in der Nazizeit

Das Ausgleichsleistungsgesetz, also das Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sieht in einer „Unwürdigkeitsklausel“ einen Ausschluß von Ausgleichszahlungen für Personen (und deren Rechtsnachfolger) vor, denen ein „erhebliches Vorschubleisten

Artikel lesen