Mehrabführungen im Organschaftskonzern

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs hat ein Organträger, der seine Beteiligung an der Organgesellschaft veräußert, einen bei ihm vorhandenen besonderen passiven Ausgleichsposten erfolgsneutral aufzulösen. Mit dieser Entscheidung ist der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten, nach der in

Artikel lesen

Mehrabführungen im Organschaftskonzern

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs hat ein Organträger, der seine Beteiligung an der Organgesellschaft veräußert, einen bei ihm vorhandenen besonderen passiven Ausgleichsposten erfolgsneutral aufzulösen. Mit dieser Entscheidung ist der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten, nach der in

Artikel lesen