Eine Fluglinie haftet für fehlerhafte Auskünfte ihrer Callcenter-Mitarbeiterin. Dies umfasst auch die Kosten für Ersatzflüge.
In dem aktuell vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatten die klagenden Passagiere bei einer in Qatar ansässigen Fluggesellschaft Flüge von Shiaraz, Iran, über
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