Bundeszentralamt für Steuern (Bonn)

Das Bundeszentralamt für Steuern – und der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten. Dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs lag der Fall einer im Ausland registrierten Handelsgesellschaft zugrunde, bei der das zuständige Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung für die Jahre 2006 bis 2012 eine Fahndungsprüfung durchführte, die zu geänderten

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Bundesarbeitsgericht

Der Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung

Die Auskunftsansprüche für Bonusansprüche des Arbeitnehmers sind auch dann zulässiger Gegenstand der ersten Stufe einer Stufenklage nach § 254 ZPO, wenn die Höhe der Bonuszahlung der gerichtlichen Leistungsbestimmung unterliegt. Derartige Auskunftsansprüche sind zulässiger Gegenstand der ersten Stufe einer Stufenklage nach § 254 ZPO. Bei einer Stufenklage wird ein der Höhe

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Agentur für Arbeit

Annahmeverzugslohn – und der Auskunftsanspruch des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB. Der Auskunftsanspruch kann von der Arbeitgeberin selbständig – auch im Wege einer

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Auskunftsverpflichtung im Zugewinnausgleich – und der Streitwert der Belegpflicht

Hat im Rahmen einer Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, die Belegpflicht keinen vollstreckbaren Inhalt, erhöht sich die Beschwer um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten. Ergeben sich keine konkreten Anhaltspunkte für die isolierte Bewertung des Interesses an der Belegvorlage, kann für die

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Verurteilung zur Erteilung einer Auseinandersetzungs- und Abfindungsbilanz – und die Beschwer

Die zur Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung entwickelten Grundsätze gelten auch für die Verurteilung zur Erstellung einer Auseinandersetzungsund Abfindungsbilanz. Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft ist für die Bemessung der Beschwer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Aufwand an Zeit und

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Landgericht Bremen

Verurteilung zur Auskunftserteilung – und die Beschwer

Die zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung verurteilte Partei ist nur insoweit beschwert, als sie durch das Urteil zu (zusätzlichen) Leistungen verpflichtet wird. Demgegenüber bleibt bereits vor dem Urteil von der Partei vorgenommener Aufwand außer Betracht, auch wenn auf ihn zur Erfüllung der titulierten Verpflichtung teilweise zurückgegriffen werden kann. Der Wert der

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Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache – und die Beschwer

Mit dem Wert der Beschwer bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache hatte sich erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nach dem mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten beabsichtigten Leistungsanspruch, sondern nach dem

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Der nicht vollstreckungsfähige Auskunftstitel – und die Beschwer

Hat die Auskunftsverpflichtung, gegen die sich der Rechtsmittelführer zur Wehr setzt, keinen vollstreckbaren Inhalt, erhöht sich die Beschwer um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung richtet sich grundsätzlich nach dem Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft

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Auskunftsverpflichtung zum Zugewinnausgleich – und der Wert des Beschwerdegegenstands

Zum Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Auskunftsverpflichtung zum Zugewinnausgleich hatte sich der Bundesgerichtshof aktuell erneut zu befassen: Die Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Die Kosten der Zuziehung eines Steuerberaters als sachkundige Hilfsperson können

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Buchregal

Verurteilung zur Belegvorlage – und die Beschwer

Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung zu berücksichtigen. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung 5 zur Auskunftserteilung richtet

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Berufung gegen ein Auskunftsurteil – und die Beschwer

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Wert des Beschwerdegegenstands im Fall, dass die zur Auskunftserteilung verurteilte Person Berufung einlegt, nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und

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Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben

Bei einem auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsbegehren muss der Anspruchsberechtigte zunächst alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Auskunft auf andere Weise zu erlangen. Eine vorrangig zu nutzende Informationsmöglichkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn ein unmittelbarer, nicht auf § 242 BGB gestützter gesetzlicher oder vertraglicher Auskunftsanspruch gegen eine andere Person

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Der Erwerb eines beschlagnahmten Tieres – und der Auskunftsanspruch des alten Eigentümers

Zwischen dem Erwerber von Tieren, die seitens der Staatsanwaltschaft nach einer Beschlagnahme veräußert wurden, und dem früheren Eigentümer dieser Tiere besteht keine besondere rechtliche Beziehung, die von dem Auskunftsanspruch nach § 242 BGB vorausgesetzt wird, wenn die Beschlagnahme wirksam ist. In dem hier vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht entschiedenen Fall nahm die

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Verhandlungstisch

Verurteilung zur Auskunft – und die Beschwer

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer Verurteilung zur Auskunft (gegebenenfalls zusätzlich verbunden mit Rechnungslegung) für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen und keine Rechnung legen zu müssen. Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses kommt es auf den Aufwand

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Auskunftsklage – und die Beschwer

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist – von dem hier nicht in Rede

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Oberlandesgericht

Streitwert einer Auskunftsklage

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft benötigt wird, einen Anhaltspunkt. Er ist ebenfalls nach

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Die titulierte Auskunftspflicht – und die Beschwer

Allein der Umstand, dass ein Auskunftstitel vollstreckt wird, erhöht die für den Auskunftspflichtigen durch die Auskunftsverpflichtung entstehende Beschwer nicht. Im rechtlichen Ausgangspunkt ist für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Abgesehen von dem hier

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Teilauskünfte eines Ehegatten über sein Einkommen

Teilauskünfte eines Ehegatten über seine unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte führen nicht zu einer teilweisen Erfüllung des Auskunftsanspruchs aus § 1605 BGB, solange nicht auch die übrigen Teilauskünfte nebst einer Erklärung des Auskunftsschuldners vorliegen, dass diese in ihrer Gesamtheit den Auskunftsanspruch vollständig erfüllen sollen. Zwischen Ehegatten besteht aufgrund der Ehe ein Unterhaltsrechtsverhältnis

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Auskunftserteilung durch Hilfspersonen

Zwar ist die Auskunftserteilung als Wissenserklärung höchstpersönlicher Natur und somit vom Verpflichteten selbst in Person zu erfüllen. Der zur Auskunft Verpflichtete darf sich jedoch zur Vermittlung der Information Hilfspersonen bedienen. Erforderlich ist dann allerdings, dass die Auskunft trotz der Vermittlung durch eine Hilfsperson weiterhin eine Erklärung des Schuldners bleibt. So

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Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage

Ein Abgeordneter der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg darf nach dem Inhalt eines anonymen Schreibens auch dann fragen, wenn er den Inhalt nicht kennt und die Anfrage nicht auf vorher von ihm benannte öffentliche Themenbereiche beschränkt ist, da der sachgerechte Umgang mit den anonymen Schreiben nur in Abhängigkeit von

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Bücherregal

Auskunftsklage und Berufung

Hat das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Erteilung einer Auskunft verurteilt und den Streitwert der Auskunftsklage auf mehr als 600 € festgesetzt, so kann das vom unterlegenen Beklagten angerufene Berufungsgericht, wenn das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat, die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung vorliegen,

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Bundesfinanzhof (BFH)

Konkurrentenauskunft vom Finanzamt

Ein Unternehmen, dessen Leistungen in Konkurrenz zu Leistungen eines als gemeinnützig anerkannten Vereins stehen, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom Finanzamt Auskunft darüber verlangen, mit welchem Steuersatz die von dem Verein aus entsprechenden Tätigkeiten erzielten Umsätze besteuert worden sind. In einem jetzt vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fall hatte die Klägerin, die

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Auskunftsrecht gegen die kassenärztliche Vereinigung

Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der kassenärztlichen Vereinigung dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das entschied jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen in dem Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl. Der Mann hatte die für ihn zuständige

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Auskunft vom Verfassungsschutz für einen Journalisten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Auskunftsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) überwiegend abgewiesen. Dem – eigene Daten des Journalisten betreffenden – Auskunftsanspruch stehen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts Auskunftsverweigerungsrechte des Nachrichtendienstes entgegen. Der Kläger ist als Journalist bei der Berliner Zeitung tätig. Ein vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages

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Bücherregal

Auskunftsanspruch des GmbH-Gesellschafters

Gegen einen Vorratsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH, mit dem einem Gesellschafter über ein konkretes Informationsbegehren hinaus Einsicht oder Auskunft für eine bestimmte Zeit, unter bestimmten Umständen oder in bestimmte Unterlagen verweigert wird, ist, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die Anfechtungsklage zulässig. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage gegen einen Beschluss, in

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Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hat der Insolvenzverwalter aufgrund des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG und des Prozessgrundrechts nach Artikel 19 Abs. 4 GG einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein von ihm gestelltes Auskunftsbegehren. Eine Auskunftsverpflichtung der Finanzverwaltung bestehe aber, so die Düsseldorfer Finanzrichter, nicht schon

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Beseitigung eines vermieteten Gebäudes

Ein Gläubiger kann aus einem Vollstreckungstitel, der den Schuldner zur Beseitigung einer baulichen Anlage verpflichtet, nicht verlangen, dass der Schuldner die Namen und Anschriften der Personen bekannt gibt, an die er das zu beseitigende Gebäude vermietet hat. Dementsprechend kann gegen den Schuldner, der sich weigert, die von dem Gläubiger nachgefragten

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