Nach § 9 Ziffer 4 des Einführungstarifvertrages ERA sind die nach Abschluss aller Anpassungsmaßnahmen nicht verbrauchten Mittel eines im Zuge der betrieblichen Einführung des Entgeltrahmenabkommens vom 23.05.2000 der Metallindustrie (ERA) gebildeten ERA-Anpassungsfonds an die Beschäftigten auszuzahlen. Nach § 9 Ziffer 4 und 5 EinführungsTV ERA erden die verbleibenden Mittel aus
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