Wird eine Stufenklage insgesamt abgewiesen, ist die Klagepartei mit dem Wert des Hauptanspruchs, nicht aber noch zusätzlich mit dem Wert des Auskunftsanspruchs beschwert, der aufgrund seines nur vorbereitenden Charakters schon mangels Bestehens des Hauptanspruchs keinen Erfolg haben kann. In wirtschaftlicher
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