Ansprüche einer „Influencerin“ – nach ihrem Ausscheiden als Geschäftsführerin

Sind keine vertraglichen Regelungen für die Honorierung der Geschäftsführertätigkeit bei einer UG bzw. GmbH getroffen worden, ist diese Regelungslücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung auf der Grundlage des hypothetischen Parteiwillens zu füllen. Auch nach dem Ausscheiden der Geschäftsführerin kann dieser eine Umsatzbeteiligung zustehen. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Stuttgart in

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Landgericht Leipzig

Verurteilung zur Auskunft – und die Berufungssumme

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der gemäß §§ 2, 3 ZPO nach freiem Ermessen festzusetzende Wert des Beschwerdegegenstands im Fall der Einlegung der Berufung der zur Auskunftserteilung verurteilten Person nach ihrem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an

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Verurteilung zur Auskunft – und die Höhe der Beschwer

Zur Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über das eigene Vermögen hat aktuell der Bundesgerichtshof Stellung genommen: Für die Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands ist bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses

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Regierungsviertel

Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilte Auskunft

Eine Auskunft, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erteilt wird, stellt keine Erfüllung im Sinne von § 362 BGB dar. Der Anspruch des Pflichttteilsberechtigten auf (weitere) Auskunft über die drei streitgegenständlichen Stiftungen ist nicht dadurch gemäß § 362 BGB (teilweise) erloschen, dass die Erben im Rahmen der vom Pflichtteilsberechtigten auf Grundlage

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Auskunftsurteil – Geheimhaltungsinteresse und Beschwer

Kommt es für das Erreichen der Beschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG auf ein Geheimhaltungsinteresse des zur Auskunft verpflichteten Rechtsmittelführers an, hat dieser sein besonderes Interesse, bestimmte Tatsachen geheim zu halten, und den durch die Auskunftserteilung drohenden Nachteil substantiiert darzulegen und erforderlichenfalls glaubhaft zu machen. Nach ständiger Rechtsprechung des

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Auskunftserteilung durch Hilfspersonen

Zwar ist die Auskunftserteilung als Wissenserklärung höchstpersönlicher Natur und somit vom Verpflichteten selbst in Person zu erfüllen. Der zur Auskunft Verpflichtete darf sich jedoch zur Vermittlung der Information Hilfspersonen bedienen. Erforderlich ist dann allerdings, dass die Auskunft trotz der Vermittlung durch eine Hilfsperson weiterhin eine Erklärung des Schuldners bleibt. So

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Die Auskunftserteilung über mehrere hundert Grundstücke

Wie ist der Wert des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung zu bemessen, wenn die Auskunftspflicht die Erstellung einer Bestandsliste über mehrere hundert Grundstücke erfordert? Diese Frage stellte sich dem Bundesgerichtshof in einem Verfahren um Kindesunterhalt, bei dem der unterhaltspflichtige Vater nach eigener Darstellung Eigentümer von etwa 500 auf das

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