Auskunftsklage – und die Beschwer

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs sondern nach dem Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu

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Oberlandesgericht

Streitwert einer Auskunftsklage

Der (Zuständigkeits- oder Rechtsmittel-)Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das die klagende Partei an der Erteilung der Auskunft hat. Dieses ist nach § 3 ZPO nach freiem Ermessen zu schätzen. Dabei bildet der Leistungsanspruch, zu dessen Durchsetzung

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Bücherregal

Auskunftsklage und Berufung

Hat das erstinstanzliche Gericht den Beklagten zur Erteilung einer Auskunft verurteilt und den Streitwert der Auskunftsklage auf mehr als 600 € festgesetzt, so kann das vom unterlegenen Beklagten angerufene Berufungsgericht, wenn das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat, die

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