Die im Zensusgesetz geregelte Auskunftspflicht, wonach eine Haushaltsbefragung im Rahmen des Zensus 2011 stattfindet, verstößt nicht gegen Grundrechte.
Mit dieser Begründung ist der Eilantrag eines Wolfsburgers gegen die Haushaltsbefragung (sogenannte Volksbefragung) vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt worden. Der 45-jährige Antragsteller lebt
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