Unter Personalakten im formellen Sinn sind diejenigen Schriftstücke und Unterlagen zu verstehen, die der Arbeitgeber als „Personalakte“ führt und die diesen als Bei, Neben- oder Sonderakten zugeordnet sind. Demgegenüber bestimmt sich die Zugehörigkeit von Unterlagen zur Personalakte nach dem materiellen
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