Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Sechs-Monats-Haftprüfung die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen einen deutsch-russischen Angeschuldigten wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Volksrepublik Donezk“ (VRD) angeordnet.
Der Angeschuldigte war im April 2024 auf der Grundlage eines Haftbefehls des
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