Bundesverfassungsgericht

Erledigung nach geänderter Rechtslage

Erfolgt eine behördlicher Abhilfe aufgrund einer Änderung der Rechtslage zugunsten der Beschwerdeführerin, scheidet im Falle einer Erledigungserklärung der Verfassungsbeschwerde eine Auslagenerstattung zugunsten der Beschwerdeführerin aus.

Nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde ist über die Auslagenerstattung gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach

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