Wegen des vom deutschen Kommandeur des „Provincial Reconstruction Teams“ (PRT) der Afghanistanschutztruppe ISAF befohlenen Luftangriffs bei Kunduz im Jahr 2009, bei dem im Rahmen der Bombardierung eines Tanklastzuges 100 Menschen – darunter zahlreiche Zivilisten und Kinder – starben, bestehen keine Amtshaftungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem der Bundesgerichtshof dies bereits
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