Die Weisung Nr. 5 „Weisung für Maßnahmen bei Ein- und Ausreisen für im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung tätigen Personals im Zusammenhang mit der Lage COVID-19“ vom 11.04.2020 ist keine unmittelbar anfechtbare truppendienstliche Maßnahme. Die Weisung Nr. 5 kann nicht unmittelbar mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung angegriffen werden, weil
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