Mit der Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO bei Übermittlung eines Steuerbescheids im Ausland durch die Post hatte sich aktuell das Niedersächsische Finanzgericht zu befassen: Nach § 355 Abs. 1 Satz 1 AO ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes einzulegen, gemäß § 47 Abs. 1 FGO ist eine
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