Nur die unmittelbar und zwingend geltenden Tarifverträge sind Rechtsnormen iSd. § 293 ZPO, deren Inhalt nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu ermitteln ist. Dagegen ermitteln die Gerichte für Arbeitssachen den Inhalt von Tarifverträgen, die „nur“ arbeitsvertraglich
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