Dienstvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen. Eine Dienstvereinbarung schafft als Akt dienststelleninterner Rechtssetzung (Normenvertrag) für die Dienststelle und deren Beschäftigte unmittelbar geltendes Recht in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt werden müssen. Der (vertragsschließende) Personalrat hat das gerichtlich im Beschlussverfahren
Lesen