Das sich jemand gegen eine Auslieferung wehrt, ist juristischer Alltag der Verwaltungsgericht wie auch des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt aber musste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem umgekehrten Fall befassen: Der mutmaßliche KZ-Aufsehen Demjanjuk wehrte sich zunächst vor amerikanischen Gerichten gegen seine Auslieferung
Artikel lesen












