Verkaufsoffene Sonntage mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für den Einzelhandel dürfen nicht genehmigt werden. Sie sind nur in Verbindung mit Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zu gestatten.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das
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