Wenn der Untersuchungsausschuss, der bezüglich der Tötung des Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke das Handeln der hessischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung der Angeklagten Stephan E. und Markus H. durch das Landesamt für Verfassungsschutz aufklären soll, die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhält, kann die Wahrheitsermittlung durch das Gericht
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