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Arbeitgeberdarlehen zur Pilotenausbildung – und die arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung

Bei dem Rückzahlungsanspruch aus dem Darlehensvertrag handelt es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, der der Ausschlussfristenregelung des Arbeitsvertrages unterfällt.

 Unter den Begriff „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis“ fallen alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer

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Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen

Eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist, nach der alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen sollen, wenn sie nicht binnen einer Frist von weniger als drei Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Partei des Arbeitsvertrags schriftlich geltend gemacht worden sind, ist gemäß

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Tarifvertragliche Ausschlussfrist – und der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit ist ein Anspruch „aus dem Arbeitsverhältnis“ iSd. § 37 TVöD-V.

§ 37 TVöD-V erfasst alle Ansprüche „aus dem Arbeitsverhältnis“, unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Bereits aus dem Wortlaut wird deutlich, dass Anspruchsgrundlage

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